top of page

Der Vorstand verpflichtet sich zum Datenschutz

Brunk/ULDZ - SH

11. Feb. 2023

Der WVGS-Vorstand nimmt den Datenschutz ernst

Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Einhaltung der datenschutzrechtlichen

Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)*


Die Mitglieder des Gesamtvorstands des Wassersportverein Groß Sarau e.V., nämlich:


1.     Erster Vorsitzender:                   Dr. Erdmann Brunk

2.     Zweiter Vorsitzender:                 Dr. Barthel Schmelting

3.     Schatzmeister:                          Dirk Beecker

4.     Schriftführer:                             Dr. Matthias Klinger

5.     Hafenmeister:                            Wolfgang Pretzsch


verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, personenbezogene Daten der Mitglieder nicht unbefugt zu verarbeiten.

Personenbezogene Daten (pD) dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt. Die Grundsätze der DS-GVO für die Verarbeitung pD sind zu wahren; sie sind in Art. 5 Abs.1 DS-GVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:  


Personenbezogene Daten müssen

  • auf rechtmäßige und faire Weise, und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Art verarbeitet werden. („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);

  • für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.  Sie dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);

  • dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

  • sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);

  • in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es zum Erreichen der Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);

  • in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).    


Die pD der Vereinsmitglieder werden daher nur auf Weisung des Verantwortlichen (erster Vorsitzender) verarbeitet. Neben Weisungen des ersten Vorsitzenden gelten standardmäßig als Weisung z.B. an Prozessabläufe gekoppelte Daten, innerhalb und außerhalb des Vereins, sowie sonstige sich aus der Satzung ergebende Weisungen. Im Einzelnen sind die vorkommenden Prozesse in den Datenschutzhinweisen (Startseite, Leiste unten) ausführlich beschrieben.

Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von satzungsverankerten Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben.

Ihre sich aus dem Satzungsrecht oder gesonderten Vereinbarungen ergebenden Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt.

Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter.


Diese Verpflichtung, ist auf der Website des WVGS (Seite Achterstag) allen Vereinsmitgliedern zugänglich,

weshalb auf die Ausfertigung eines persönlichen Exemplars der Verpflichtung verzichtet wird.

Ein Scan dieser Erklärung ist im Archiv hinterlegt.


Wir bestätigen diese Verpflichtung,mit unseren Unterschriften.

 

Unterschriften:                                                 Groß Sarau, 1. Februar 2023                                                     



* Quellenangabe: Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz). Datenlizenz Deutschland – Version 2.0

bottom of page